"Wir, Johann, ein Edelmann, Graf von Bentheim, gemeinsam mit Mechthild, Gräfin, unser rechtmäßiges Eheweib, Herr Boldewin, unser Bruder, Simon, Otto, Johann, Haseke, Tale und Lise, unsere Kinder, und all unsere rechtmäßigen Erben, tun allen kund, die diesen gegenwärtigen Brief sehen oder hören lesen, dass wir rechtmäßig und mit einhelligem Willen verkauft und überlassen haben an unseren Burggrafen zu Bentheim unseren Hof zu Arkelo, das Haus Wernerink in Honsteden, das Haus Anebrock, das Haus Herverding mit allem dazugehörigen Nutzen,
so wie die Güter gelegen sind, samt Torf, Gehölz, Fischerei, Schwanenzucht, von Börgerhorde an aufwärts, soweit das Gericht von Emlichheim reicht. Und die vorgenannten Güter gehören, wie sie von alters her zugehörten, zum Osterwald und zum Tinholt, ebenso wie sie unseren und unserer Vorfahren Besitzungen waren. Ferner die Kotstellen Kreppes Kote und Rutkote mit allen Rechten, wie sie ebenfalls von alters her zu uns und unseren Vorfahren gehörten.
All die vorgenannten Güter mit Torf, Gehölz, Gewässern, Weiden und allem weiteren Nutzen haben wir verkauft an Godefrid von Borckelo, an Liese, seine rechtmäßige Ehefrau, und an ihre rechtmäßigen Erben – als freies Eigentum zur ewigen und erblichen Nutzung. Die Güter liegen im Kirchspiel Emlichheim, ebenso alle unsere dort ansässigen Leibeigenen, die jetzt zu Emlichheim gehören und dort im Kirchspiel geboren sind, wer auch immer sie seien, mit Ausnahme von Peter Vierinn und Wennecke ten Borchuys.
Weiterhin bekennen wir, dass wir das Gericht von Emlichheim verkauft haben an Godefrid von Borckelo, seine Frau Liese und deren rechtmäßige Erben, so wie es gelegen ist – es beginnt am Scherhorner Kamp auf der einen Seite des Wassers und auf der anderen Seite bei Holdthemer Slyngen und endet am Gasthaus „Goldener Krug“, mit allen Rechten auf dem Land und im Wasser, soweit das Gericht reicht, wie es auch unseren und unserer Altvorderen Besitzungen von alters her war. Er und seine Erben – seien es Männer oder Frauen – sollen es ewiglich von uns und unseren Erben besitzen, in voller Freiheit als Eigentum.
An diesem Verkauf, dieser Übertragung und diesem Vertrag haben teilgenommen und Zeugnis abgelegt: Herr Hubert Orofess von Oldenzaal, Herr Simon Kerchherr zu Uelsen, Herr Evert von Vennerode, ein Ritter, Hendrick Weldam, Schultheiß von Twente, Arnold Paschedag, Arnold von Deden, Eylert von der Thorne, Leefardus Voett und Johann Voett, Brüder, sowie Gerwerdt von Laerkampen und andere beiderlei Geschlechts, genug Zeugen.
Und damit dies fest und gültig sei, haben wir, Graf Johann, gemeinsam mit Mechthild, der Gräfin, Herrn Boldewin, unserem Bruder, Simon und Otto, unseren Söhnen, sowie im Namen unserer Erben diesen gegenwärtigen Brief besiegelt. Und wir, Johann, Haseke, Tale und Lise, Kinder zu Bentheim, bezeugen ebenfalls alle diese festgelegten Punkte mit dem Siegel unseres Vaters, Graf Johannes, für Mechthild, unsere Mutter, die Gräfin, Herrn Boldewin, unseren Onkel, Simon und Otto, unsere Brüder, die an diesem Brief für uns und für sich selbst hängen.
Zur rechtlichen Bekräftigung ist dies geschehen im Jahre unseres Herrn 1324, am Dienstag nach dem Fastnachtsmontag (Fastelabend)."