Noch im 12. Jahrhundert trugen die Menschen oftmals nur einen Rufnamen, neben den ein Beiname treten konnte. Vor allem in Orten mit größerer Konzentration von Menschen, die häufig (aufgrund von innerfamiliärer Nachbenennung und der Beliebigkeit einiger weniger, besonders christlicher und Heiligennamen) den gleichen Rufnamen trugen, musste bei zunehmender schriftlicher Verwaltung, Ausweitung des Handels und und Änderung der Erbgesetze ein weiterer Name zur Unterscheidung und Identifikation neben den eigentlichen Rufnamen gestellt werden.

Dieser zusätzliche Beiname bezog sich entweder auf den Namen des Vaters (Patronymika wie Friedrich, Kunze, Jansen), den Herkunftsort (Herkunftsnamen wie Bayer, Nürnberger, Münchhausen), die Wohnstätte in einem Ort (Wohnstättennamen wie Teichmann, Büchner, Feldbusch), die Berufsbezeichnung (Berufsnamen wie Zimmermann, Köhler, Kessler) oder Körper- und Wesenseigenschaften (so genannte Übernamen wie Breithaupt, Klugmann, Schöne) des Namensträgers und konnte zunächst innerhalb der Generation variieren, d.h. jeder Nachkomme trug einen eigenen, ihm entsprechenden Beinamen.

Erst bei Verfestigung eines solchen Beinamens, dessen Übertragung auf andere Familienmitglieder, spricht man von Familiennamen. In Deutschland verfestigen sich die Familiennamen ab dem 12. Jahrhundert ausgehend vom Südwesten des Landes (beeinflusst durch die viel früher einsetzende Entwicklung in den romanischen Ländern). Der Prozess zog sich über mehrere Jahrhunderte hin, wobei die Städte voran gingen. In den westslavischen Ländern, z.B. Polen, begann die Herausbildung von Familiennamen etwa im 13./14. Jahrhundert; ihren Abschluss fand sie zum Teil, besonders in den ländlichen Gebieten, erst im 18. Jahrhundert.

Gutachten zu Herkunft und Bedeutung des Familiennamens Hannebrook
Universität Leipzig, Deutsch-Slavische Namenforschung